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LG Bonn, 05.10.1983 - 5 T 158/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unrichtigkeit des Erbscheins für den Vorerben beim Eintritt des Nacherbfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn - 35 (18) VI 1244/63
- LG Bonn, 05.10.1983 - 5 T 158/83
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus LG Bonn, 05.10.1983 - 5 T 158/83
Es hat ihn also einzuziehen, wenn es ihn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr erteilen dürfte, falls es jetzt über die Erteilung zu entscheiden hätte (BGHZ 40, 54;… vgl. auch Staudinger-Firsching a.a.O., Rdnr. 14 zu § 2361 m.w.N.).
- LG Köln, 04.05.1984 - 11 T 113/84
Zum Nachweis der Verwaltereigenschaft
5. Erbrecht - Einziehung des dem Vorerben erteilten Erbscheins bei Eintritt des Nacherbfalls (LG Bonn, Beschluß vom 5.10.1983 - 5 T 158/83 - mitgeteilt von Richterin am LG Gräfin von Schwerin, Bonn) BGB § 2363 Der gemäß § 2363 BGB für einen Vorerben erteilte Erbschein wird bei Eintritt des Nacherbfalls unrichtig mit der Folge, daß er eingezogen werden muß.